Beitragsordnung
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Beitragsordnung
§ 1 Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen (1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für alle Mitglieder beträgt 1 €. (2) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für alle übrigen natürlichen Personen beträgt 25,00 €.
§ 2 Mitgliedsbeitrag für juristische Personen und Personengesellschaften Der jährliche Mitgliedsbeitrag für juristische Personen und Personengesellschaften beträgt 50,00 €.
§ 3 Fälligkeit Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich am 03. Januar fällig. Im Jahr des Beitritts eines Mitglieds ist der Mitgliedsbeitrag einen Monat nach dem erfolgten Beitritt fällig.
§ 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres Der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres lassen die Entstehung und die Höhe des Mitgliedsbeitrages für dieses Kalenderjahr unberührt.
§ 5 Inkrafttreten Diese Beitragsordnung tritt mit Ablauf des 01.01.2008 in Kraft.

