Lizenz für freie Inhalte
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Lizenz für freie Inhalte (LFFI)
Im Jahr 2003 vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) im Auftrag des Kompetentnetzwerks Universitätsverbund NRW (UVM) entwickelte Lizenz, die das Lizenzmodell der Freien oder Open Source Software auf andere Werkgattungen, insbesondere Datenbanken, Texte, Bilder etc. überträgt. [1] Die Lizenz für freie Inhalte wurde 2004 von Webstar mit Erläuterungen und Zusatz versehen und wird seitdem unter der Bezeichnung "LFFI v1.0 im Sinne von Neppstar (oder Webstar), oder auch als GPL-SFA" [2] besonders für Inhalte auf dem Portal Neppstar verwendet. [3]
Inhalt der Lizenz
Die Philosophie der vier Freiheiten
"Es gelten ähnlich wie bei freier Software folgende 4 Freiheiten:
- Die Freiheit die Werke zu jedem Zweck zu nutzen.
- Die Freiheit die Werke an eigene Bedürfnisse anzupassen, wofür möglichst auch der Quellcode zur Verfügung stehen sollte (Texte, Noten, Gitarrengriffe, Einzeltracks bei digitalen Mehrspuraufnahmen).
- Die Freiheit Kopien der Werke weiterzugeben (auch kommerziell).
- Die Freiheit die Werke zu verändern und die Neukreationen zu veröffentlichen, so daß die gesamte Gemeinschaft davon profitiert. Auch hierfür ist der Zugriff auf die Quelldateien eine Vorbedingung." [4]
Die Lizenz für freie Inhalte (LFFI) wird bisher hauptsächlich auf Neppstar verwendet, einer österreichischen Website die Lieder anbietet, die unter dieser Lizenz stehen.
Konkrete Leistungen der Lizenz
"Die Lizenz für Freie Inhalte stellt ein Angebot an jedermann auf Abschluss eines Lizenzvertrags dar. Wer die Rechte aus der Lizenz in Anspruch nimmt, erklärt damit konkludent sein Einverständnis. Die zentralen Rechte aus der Lizenz sind: das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werks. Der Nutzer erhält also umfassende Rechte an dem Werk. Damit einhergehen allerdings auch Verpflichtungen. Die wichtigste betrifft die Rechte, die Nutzer bei der Bearbeitung des Werks gegebenenfalls erwerben. Wer bei der Bearbeitung Urheberrechte erwirbt, muss die veränderte Version des Werks nach den Bestimmungen der Lizenz jedermann zur Verfügung stellen. Dieses "Austauschsystem" bezeichnet man als Copyleft. Es ist eines der Erfolgsgeheimnisse der Entwicklung des Betriebssystems GNU/Linux. Weitere Verpflichtungen ergeben sich für die Nutzer im Hinblick auf die Nennung der Urheber und Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte. Bei einer unveränderten Verbreitung des Werkes müssen diese genannt werden. Wird das Werk dagegen verändert genutzt, so hat die Nennung zu unterbleiben: Das Risiko wäre andernfalls zu hoch, mit einem Werk in Verbindung gebracht zu werden, dessen Inhalte man nicht kennt. Verpflichtungen ergeben sich schließlich auch im Hinblick auf den Lizenztext selbst. Dieser muss in der Regel mit dem Werk mitgeliefert werden, um potentiellen Nutzern die notwendigen Informationen über ihre Rechte zu verschaffen. Auch dürfen Hinweise in oder an den Werken, die auf die Geltung der Lizenz hinweisen, nicht verändert werden. [5]
Lizenz Für Freie Inhalte (LFFI)
The Lizenz Für Freie Inhalte (licence for free content) is a licence that tries to adopt the thought of the four freedoms of open source software for music and other works of art. It's so far used mainly on Neppstar an austrian website where users can download songs which are under that licence.
References
- ↑ Artikel "Universitätsverbund Multimedia NRW und ifrOSS bieten Open Content Lizenz an (02.06.2003)" im ifross.de Nachrichtenarchiv
- ↑ Text of the "LFFI v1.0 im Sinne von Neppstar"
- ↑ FAQ auf Neppstar
Adressaten der Lizenz
"Ziel der Lizenzierung eines Werkes unter der Lizenz für Freie Inhalte ist es, die freie Verwendung von Inhalten durch jedermann zu ermöglichen. Die Lizenz richtet sich vornehmlich an diejenigen, die ihre urheberrechtlich geschützten Leistungen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollen, ohne dass für einzelne Nutzungen oder Änderungen gesondert Rechte eingeholt werden müssen. Sie richtet sich aber auch an diejenigen, die ein Werk vervielfältigen, verbreiten oder verändern möchten, welches nach den Bedingungen dieser Lizenz genutzt werden darf."<ref> [http://www.neppstar.net/webstar/freieinhalte-webstar.htmlLizenz für Freie Inhalte]</li> <li id="_note-3">[[#_ref-3|↑]] [http://www.neppstar.net/webstar/vier-freiheiten.html "Die 4 Freiheiten im Sinne des GPL-Gedankens" auf www.neppstar.net]</li>
<li id="_note-4">[[#_ref-4|↑]] [http://www.ifross.de/ifross_html/home1_2003.html#ARTIKEL23 Artikel "Universitätsverbund Multimedia NRW und ifrOSS bieten Open Content Lizenz an (02.06.2003)" im ifross.de Nachrichtenarchiv] </li></ol></ref>
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